Rechtsprechung
LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14 (6) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Sachsen
- IWW
§ 30 BGB, §§ ... 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG, 48 Abs. 1, 78 Abs. 1 ArbGG, §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 Abs. 1, 2 ZPO, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, b ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 80 HandwO, §§ 81, 82 HandwO, § 30 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, 568 Abs. 1 ZPO, 17 a Abs. 3, 4 Satz 1, 2 und 3 GVG, 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Zeugnisberichtigungsklage eines Geschäftsführers einer juristischen Person
- Betriebs-Berater
Abberufung als Geschäftsführer - Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Zeugnisberichtigungsklage eines Geschäftsführers einer juristischen Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 06.03.2014 - 4 Ca 4195/13
- ArbG Dresden, 06.03.2014 - 4 Ca 4195/14
- LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14 (6)
- BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
Papierfundstellen
- BB 2015, 1459
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 30.06.1960 - 5 AZR 404/59
Dienstordnungs-Angestellte - Allgemeine Ortskrankenkasse - Geschäftsführer - …
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verlangt schon dem Wortlaut nach nicht das Vorliegen einer ausschließlichen Vertretungsmacht (BAG, Urteil vom 30.06.1960 - 5 AZR 404/59 - BAGE 9, 313, 316 = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953).cc) Für § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genügt die Übertragung von Teil-Vertretungsbefugnissen; die Vorschrift stellt nicht darauf ab, in welchem Umfang jemand vertretungsberechtigt ist (BAG, Urteil vom 30.06.1960, aaO., BAGE 9, 313, 316 f.).
- BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14
Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
Die neueste Rechtsprechung des BAG v. 22.10.2014 - 10 AZB 546/14 - u. v. 03.12.2014 - 10 AZB 98/14 -, wonach die Fiktionswirkung des § 5 I 3 ArbGG dann endet, wenn ein zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht noch nicht abberufener Geschäftsführer vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit abberufen wird, betrifft nur die sog. sic-non-Fälle; bei der hier erhobenen Zahlungsklage hat der Kläger das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses schlüssig darzulegen.Nach der nunmehr vom BAG vertretenen Auffassung zur Berücksichtigung nachträglicher zuständigkeitsbegründender Tatsachen (vgl. Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 546/14 - und vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14 -, beide zitiert in Juris) endet zwar die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG dann, wenn ein zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht noch nicht abberufener Geschäftsführer vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit abberufen wird mit der Folge, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründet ist.
- BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer - …
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
c) Der Kläger galt auch nicht als Arbeitnehmer des beklagten Landesbildungszentrums - hier Beklagter zu 2. -, weil er durch § 12 Satz 4 der Satzung des Landesbildungszentrums des ... e. V. (Bl. 53 d. A.) als bestellter besonderer Vertreter nach § 30 Satz 1 BGB zu den organschaftlichen Vertretern i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gehörte (vgl. BAG vom 05.09.1997 - 5 AZB 35/96 - EzA Nr. 21 zu § 5 ArbGG ).
- BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96
Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG, Beschluss vom 13.05.1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979); sie berücksichtigt, dass juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - sowie Beschluss vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 -, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG, Beschluss vom 21.02.1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93
Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG, Beschluss vom 13.05.1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979); sie berücksichtigt, dass juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - sowie Beschluss vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 -, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG, Beschluss vom 21.02.1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG, Beschluss vom 13.05.1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979); sie berücksichtigt, dass juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - sowie Beschluss vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 -, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG, Beschluss vom 21.02.1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95
Rechtsweg - Geschäftsführer einer Vor-GmbH
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG, Beschluss vom 13.05.1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979); sie berücksichtigt, dass juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - sowie Beschluss vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 -, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG, Beschluss vom 21.02.1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 17.01.1985 - 2 AZR 96/84
Rechtliche Stellung eines stellvertretenden Geschäftsführers einer Gesellschaft …
Auszug aus LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14
Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG wird selbst durch erhebliche Einschränkungen der Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers im Innenverhältnis nicht ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 17.01.1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979).
- BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2015 - 4 Ta 300/14 (6) - aufgehoben.